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Verordnung zum Autonomen Fahren verabschiedet

Am 23. Februar hat das Bundeskabinett eine „Verordnung zum Autonomen Fahren“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr verabschiedet. Konkret handelt es sich bei der Verordnung um die „Regelung des Betriebs von Kraftfahrzeugen mit automatisierter und autonomer Fahrfunktion und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ , mit der das im letzten Jahr beschlossene Gesetz zum autonomen Fahren vervollständigt werden soll.

Nach Informationen des BMVi regelt die neue Verordnung folgende Punkte:

  • die Prüfung und das Verfahren für die Erteilung einer Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen;
  • die Voraussetzungen und das nähere Verfahren zur Genehmigung des festgelegten Betriebsbereichs zum Verkehr eines konkreten Kraftfahrzeuges mit autonomer Fahrfunktion auf öffentlichen Straßen;
  • ergänzende Regelungen zur Zulassung des Kraftfahrzeugs;
  • detaillierte Regelungen zu den Pflichten der Beteiligten;
  • neue Erprobungsregelungen;
  • Ordnungswidrigkeiten und
  • in seinem Anhang detailliert die technischen Anforderungen an den Bau, die Beschaffenheit, die Ausrüstung für Kraftfahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen.

Zuletzt war für den Einsatz von Fahrzeugen mit automatisierten Fahrfunktionen im Straßenverkehr jeweils eine Ausnahmegenehmigung notwendig, die mit einem hohem Aufwand verbunden war. Um den Regelbetrieb in festgelegten Betriebsbereichen zu vereinfachen, wird nun ein allgemeingültiges dreistufiges Verfahren vorgegeben, das in der Rechtsverordnung geregelt wird:

  • Im ersten Schritt muss eine Betriebserlaubnis für das betreffende Fahrzeug beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragt werden.
  • Im zweiten Schritt wird bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde eine Typengenehmigung beantragt, in der auch der geplante Betriebsbereich des Fahrzeugs konkretisiert werden muss.
  • Zuletzt erfolgt die eigentliche Straßenzulassung durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens und der Ausfertigung der Fahrzeugpapiere.

Damit die Verordnung in Kraft tritt muss der Bundesrat noch zustimmen.

Quelle:

BMVI. 2022. „Bundeskabinett verabschiedet Verordnung zum Autonomen Fahren“. Abgerufen 23. Februar 2022 (https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2022/008-wissing-verordnung-zum-autonomen-fahren.html).

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