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Neue Vorschriften für Fahrzeugsicherheit und automatisierte Mobilität in der EU

Die Europäische Kommission hat am 6. Juli 2022 der neuen bzw. geänderten Verordnung „über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge im Hinblick auf ihre allgemeine Sicherheit und den Schutz der Fahrzeuginsassen und von ungeschützten Verkehrsteilnehmern“ zugestimmt.

Damit ändern sich auch die Vorgaben für Fahrerassistenzsysteme in Neufahrzeugen, die u.a. über einen sogenannten intelligenten Geschwindigkeitsassistenten verfügen müssen, der den Fahrer bei Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit warnt. Darüber hinaus muss die Vorrichtung für eine alkoholabhängige Wegfahrsperre eingebaut werden.

Weitere Änderungen betreffen Artikel 11 „Besondere Anforderungen an automatisierte und vollautomatisierte Fahrzeuge“, in dem die folgenden Systeme als Anforderungen aufgeführt sind:

  • Systeme, die die Kontrolle des Fahrers über das Fahrzeug ersetzen, einschließlich Signaleinrichtungen, Lenkung, Beschleunigung und Bremsen
  • Systeme zur Echtzeitinformation des Fahrzeugs über den Zustand des Fahrzeugs und der Umgebung
  • Systeme zur Überwachung der Fahrerverfügbarkeit
  • Ereignisbezogene Datenaufzeichnung für automatisierte Fahrzeuge
  • Harmonisiertes Format für den Austausch von Daten, z.B. für elektronische Deichseln von Fahrzeugen unterschiedlicher Marken
  • Systeme zur Weitergabe von Sicherheitsinformationen an andere Verkehrsteilnehmer

Weitere und detailliertere technische Spezifikationen der genannten Systeme sollen im Sommer folgen. Ziel der Verordnung ist es, mit Europa eine führende Rolle beim automatisierten Fahren zu übernehmen.

Die Technologie hilft uns, das Sicherheitsniveau unserer Autos zu erhöhen. Heute stellen wir sicher, dass unsere Vorschriften es uns ermöglichen, autonome und fahrerlose Fahrzeuge in der EU in einem Rahmen einzuführen, der die Sicherheit der Menschen in den Mittelpunkt stellt.

Margrethe Vestager, Exikutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission

Die neuen Regelungen sollen im Juni 2023 in Kraft treten. Weitere Informationen zu den Änderungen und Vorschriften finden Sie in der Verordnung hier.

Quellen:

Europäische Kommission. 2022. „Autonomes Fahren: Neue Regeln für Fahrerassistenzsysteme treten in Kraft“. Abgerufen am 11. Juli 2022. (https://germany.representation.ec.europa.eu/news/autonomes-fahren-neue-regeln-fur-fahrerassistenzsysteme-treten-kraft-2022-07-06_de).

Europäische Kommission. 2022. „VERORDNUNG (EU) 2019/2144 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2019 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge im Hinblick auf ihre allgemeine Sicherheit und den Schutz der Fahrzeuginsassen und von ungeschützten Verkehrsteilnehmern, zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 78/2009, (EG) Nr. 79/2009 und (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnungen (EG) Nr. 631/2009, (EU) Nr. 406/2010, (EU) Nr. 672/2010, (EU) Nr. 1003/2010, (EU) Nr. 1005/2010, (EU) Nr. 1008/2010, (EU) Nr. 1009/2010, (EU) Nr. 19/2011, (EU) Nr. 109/2011, (EU) Nr. 458/2011, (EU) Nr. 65/2012, (EU) Nr. 130/2012, (EU) Nr. 347/2012, (EU) Nr. 351/2012, (EU) Nr. 1230/2012 und (EU) 2015/166 der Kommission“.

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