Gestern hat die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (United Nations Economic Commission for Europe, UNECE) in Genf nach eigenen Angaben „einen Meilenstein in der Mobilität“ erreicht, mit dem künftig die sichere Einführung automatisierter Fahrzeuge in bestimmten Verkehrsumgebungen (siehe unten) ermöglicht werden soll.
Rund 60 Länder (u. a. die EU-Staaten, Australien, Japan und Südkorea) haben sich dabei mit der Verabschiedung einer verbindlichen internationalen Verordnung auf neue Regeln für das automatisierte Fahren der Stufe 3 festgelegt.
Die UN-Verordnung über einheitliche Bestimmungen zur Zulassung von Fahrzeugen mit automatisierten Spurhaltesystem (engl. Automated Lane Keeping Systems, ALKS) legt strenge Anforderungen an automatisierte Systeme für PKW fest, die nach ihrer Aktivierung die primäre Kontrolle über ein Fahrzeug übernehmen.
Die Verordnung ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines breiteren Einsatzes automatisierter Fahrzeuge der Stufe 3. In dieser Stufe kann der Fahrer das System jederzeit außer Kraft setzen, wenn er das Auto selbst steuern möchte. Genauso kann er in bestimmten Situationen aber auch vom System aufgefordert werden die Fahraufgabe wieder zu übernehmen.
Die Verordnung tritt im Januar 2021 in Kraft. Japan hat bereits angekündigt die Regeln 2021 umsetzen zu wollen. In der EU sollen die Vorschriften nach eigenen Angaben „später“ in Kraft treten.
Automated Lane Keeping Systems (ALKS) können demnächst auf Straßen aktiviert werden, u. a.:
- auf denen Fußgänger und Radfahrer verboten sind
- die konstruktionsbedingt mit einer physischen Trennung ausgestattet sind, die den Verkehr in entgegengesetzte Richtungen unterteilt
- wenn die Umwelt- und Infrastrukturbedingungen den Betrieb ermöglichen
In der derzeitigen Form begrenzt die Verordnung die Betriebsgeschwindigkeit jedoch auf max. 60 km/h. Außerdem muss eine „Black Box“ die Fahrdaten mitzeichnen, wenn das Spurhaltesystem aktiv ist und bei einer Übernahme-Aufforderung müssen alle Bordanzeigen (Displays), die vom Fahrer für andere Aktivitäten als das Fahren verwendet werden, automatisch deaktiviert werden. Darüber hinaus sind Systeme zur Erkennung der Fahrerverfügbarkeit sowie eine stetige Gegenwart des Fahrers (auf dem Fahrersitz mit angelegtem Sicherheitsgurt) notwendig.
Unter dem nachfolgenden Link können Sie den Text der Verordnung in der Originalfassung mit weiteren Details nachlesen.