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Hochautomatisiertes Fahren auf der Autobahn – vorerst nur mit Einschränkungen

Nachdem das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 09. Dezember 2021 erstmals eine Typengenehmigung für ein System des hochautomatisierten Fahrens (SAE Stufe 3) erteilt hat, werden ab Mitte des Jahres die ersten Fahrzeuge auf deutschen Straßen erwartet.

Durch die Erfüllung der Anforderungen der UN-R 157 für ein System der Stufe 3 darf der Fahrer in einem Stau auf der Autobahn die Hände vom Steuer nehmen und muss die Kontrolle erst innerhalb von 10 Sekunden nach Aufforderung durch das System wieder übernehmen. Derzeit erfüllt nur Mercedes die Vorgaben und wird das System ab Mai für die S-Klasse und den elektrisch angetriebenen EQS anbieten. Technisch nutzen die Fahrzeuge die bereits installierten Sensoren, ergänzt um einen zusätzlichen Laserscanner (Lidar) im Kühlergrill. Die Daten, die die automatisierten Fahrzeuge mit Hilfe von Kameras und Sensoren erfassen, sind 300 Mal größer als ein in 4K gestreamter Film. [1]

Wenn das Fahrzeug die Steuerung und damit auch die Verantwortung übernimmt, muss das System perfekt und zuverlässig funktionieren. Damit dies gewährleistet werden kann, müssen verschiedene Einsatzbedingungen erfüllt sein. Zum Beispiel kann das System grundsätzlich nur bis zu einer Geschwindigkeit von 60 km/h und ausschließlich auf Autobahnen aktiviert werden. Außerdem funktioniert es nur bei Tageslicht (nicht in Tunneln), nicht bei starkem Regen und nur bei Temperaturen über 3 °C. Diese Einschränkungen sowie das Verbot von Fahrspurwechseln im aktivierten Modus sind gesetzlich vorgeschrieben und schränken das Fahrverhalten stark ein. Dazu gehört auch, dass der Fahrer, der zum Passagier geworden ist, seine Augen nicht über einen längeren Zeitraum schließen darf. Dies würde von den im Fahrgastraum installierten Kameras sofort erkannt werden und in letzter Konsequenz den risikominimalen Zustand herbeiführen. Aufgrund des verbotenen Fahrspurwechsels würde das Fahrzeug daher auf der ursprünglichen Fahrspur der Autobahn anhalten und die Warnblinkanlage einschalten. [2]

Die derzeitigen Möglichkeiten und Entwicklungen sind ein erster Schritt in Richtung zukünftiger Mobilität, sowohl technisch als auch insbesondere in Bezug auf die Gesetzgebung. Bis die beschriebenen Systeme dauerhaft und unter verschiedensten Bedingungen im flächendeckenden Verkehr eingesetzt werden können, sind jedoch noch einige Herausforderungen zu bewältigen.

Quellen:

[1] https://www.next-mobility.de/drive-pilot-von-mercedes-paradigmenwechsel-wie-die-mondlandung-a-1104283/?cmp=nl-393&uuid=e333344c2070e4c3a12227056f29c90f

[2] https://www.wiwo.de/technologie/mobilitaet/mercedes-benz-mit-der-autonomen-s-klasse-unterwegs-in-los-angeles/28183356.html

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